Schwerpunkte
- Allgemeine Strafsachen
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Revisionsverfahren
Jochen Horn ist als Strafverteidiger dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Er ist nicht Teil der Justiz, sondern unabhängig. Als Strafverteidiger vertritt Jochen Horn ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.