Jochen Horn

Rechtsanwalt seit 1997
Fachanwalt für Strafrecht seit 2001

Jochen Horn ist einer von Deutschlands Top-Strafverteidigern. Diese Auszeichnung erfolgte aufgrund einer bundesweiten Umfrage des Focus Magazins bei über viertausend Fachanwälten, die hierzu ihre Empfehlungen abgegeben haben.

Schwerpunkte 

  • Allgemeine Strafsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Revisionsverfahren

Jochen Horn ist als Strafverteidiger dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Er ist nicht Teil der Justiz, sondern unabhängig. Als Strafverteidiger vertritt Jochen Horn ausschließlich die Interessen seiner Mandanten.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Nürnberg-Fürther Anwaltverein e.V.

Studienorte:

  • Berlin
  • Regensburg