Handels- und Gesellschaftsrecht

Für Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände

  • Beratung und Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen
  • Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Gestaltung, Durchsetzung oder Abwehr von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht:

Handelsrecht Nürnberg

Für Unternehmen und Handelsvertreter

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Handelsvertretern in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts, z. B. Ausgleichsansprüche gem. § 89 b HGB, Wettbewerbsverstöße oder Haftungsfragen
  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen

Ihr Anwalt für HAndelsrecht: