Handels- und Gesellschaftsrecht
Für Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände
- Beratung und Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen
- Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Gestaltung, Durchsetzung oder Abwehr von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht:
Für Unternehmen und Handelsvertreter
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und Handelsvertretern in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts, z. B. Ausgleichsansprüche gem. § 89 b HGB, Wettbewerbsverstöße oder Haftungsfragen
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen