Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die einzelnen Straftatbestände sind nach den geschützten Rechtsgütern geordnet.

Diese sind im Wesentlichen:

  • Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung)
  • Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Erpressung, Diebstahl)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Geiselnahme, Freiheitsberaubung)
  • Gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsgefährdung)
  • Aussagedelikte (Meineid, Falschaussage)
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede)
  • Straftaten gegen die Umwelt (Gewässer-/Luftverunreinigung)
  • Straftaten im Amt (Vorteilsgewährung, Bestechung)

Ihre Anwälte für Strafrecht:

Untersuchungsgefängnis Nürnberg

Außerhalb des Strafgesetzbuchs ist das Betäubungsmittelstrafrecht im BtMG geregelt.

Weitere Straftatbestände finden sich

  • in der Abgabenordnung,
  • im Waffengesetz,
  • im Ausländergesetz
  • im Arzneimittelgesetz.

Das Strafprozessordnung eröffnet den Strafverfolgungsbehörden einen Katalog an Ermittlungsmaßnahmen, die massiv in die Rechte des Betroffenen eingreifen, z.B.

  • den Erlass eines Haftbefehls
  • die Überwachung von Telefonaten und des E-Mail-Verkehrs
  • die Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen
  • Sicherstellungen von Beweismitteln,
  • die Pfändung von Vermögenswerten
  • die Abnahme von DNA-Proben und
  • Maßnahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke, Lichtbilder).

Es ist Aufgabe des Strafverteidigers, auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu achten und diese im Interesse seines Mandanten durchzusetzen.

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