Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die einzelnen Straftatbestände sind nach den geschützten Rechtsgütern geordnet.
Diese sind im Wesentlichen:
- Straftaten gegen Leben und Gesundheit (Mord, Totschlag, Körperverletzung)
- Vermögensdelikte (Betrug, Untreue, Erpressung, Diebstahl)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Geiselnahme, Freiheitsberaubung)
- Gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsgefährdung)
- Aussagedelikte (Meineid, Falschaussage)
- Straftaten gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, üble Nachrede)
- Straftaten gegen die Umwelt (Gewässer-/Luftverunreinigung)
- Straftaten im Amt (Vorteilsgewährung, Bestechung)
Ihre Anwälte für Strafrecht:
Außerhalb des Strafgesetzbuchs ist das Betäubungsmittelstrafrecht im BtMG geregelt.
Weitere Straftatbestände finden sich
- in der Abgabenordnung,
- im Waffengesetz,
- im Ausländergesetz
- im Arzneimittelgesetz.
Das Strafprozessordnung eröffnet den Strafverfolgungsbehörden einen Katalog an Ermittlungsmaßnahmen, die massiv in die Rechte des Betroffenen eingreifen, z.B.
- den Erlass eines Haftbefehls
- die Überwachung von Telefonaten und des E-Mail-Verkehrs
- die Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen
- Sicherstellungen von Beweismitteln,
- die Pfändung von Vermögenswerten
- die Abnahme von DNA-Proben und
- Maßnahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke, Lichtbilder).
Es ist Aufgabe des Strafverteidigers, auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu achten und diese im Interesse seines Mandanten durchzusetzen.