Honorar

Wir rechnen unsere Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet, dass die anfallenden Gebühren sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert, also dem Wert des wirtschaftlichen Interesses, richten.

Bei der Mandatierung können wir in geeigneten Fällen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen und eine Abrechnung nach Zeit vereinbaren.

Gerne geben wir Ihnen eine Schätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebühren, soweit der Umfang unserer Beauftragung abschätzbar ist.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage sowie die Korrespondenz mit dem Versicherer als Serviceleistung (nicht bei Erstberatungen). Bitte teilen Sie uns bei Mandatierung die Versicherungsscheinnummer, die Versicherungsgesellschaft sowie – soweit Sie nicht selbst Versicherungsnehmer sind – den Namen des Versicherungsnehmers sowie Ihren Stand zu dieser Person (z.B. Ehepartner, Kind) mit.