Gerade in unseren Schwerpunkten Strafrecht und Arbeitsrecht reichen differenzierte Rechtskenntnisse oft nicht aus, um eine wirtschaftlich sinnvolle und menschlich angemessene Lösung zu finden. Wir verfügen über das erforderliche diplomatische Geschick sowie das Gespür für die Bedürfnisse unserer Mandanten und die Denkweise des Gegenübers, um auch in schwierigen Verhandlungen das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.
Neben der Interessenvertretung unserer Mandanten sind wir als Fachautoren tätig und bilden Studenten, Kollegen und Nichtjuristen in Vorträgen und Lehrveranstaltungen weiter.
Gerne vertreten wir Sie vor allen deutschen Zivil- und Strafgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), Arbeitsgerichten und Sozialgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.