"Wer alles kann, kann nichts"

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Deshalb haben wir unsere Anwaltskanzlei in Nürnberg spezialisiert und stehen Ihnen als
zur Verfügung. Fachanwälte sind Spezialisten in ihren Rechtsgebieten, nicht jeder Rechtsanwalt ist gleichzeitig auch Fachanwalt. Nur derjenige erhält den Fachanwaltstitel verliehen, der vor der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt. Außerhalb unserer Spezialgebiete beraten wir Sie in weiteren Tätigkeitsschwerpunkten.
Fassade Kanzlei Nürnberg

Gerade in unseren Schwerpunkten Strafrecht und Arbeitsrecht reichen differenzierte Rechtskenntnisse oft nicht aus, um eine wirtschaftlich sinnvolle und menschlich angemessene Lösung zu finden. Wir verfügen über das erforderliche diplomatische Geschick sowie das Gespür für die Bedürfnisse unserer Mandanten und die Denkweise des Gegenübers, um auch in schwierigen Verhandlungen das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

Neben der Interessenvertretung unserer Mandanten sind wir als Fachautoren tätig und bilden Studenten, Kollegen und Nichtjuristen in Vorträgen und Lehrveranstaltungen weiter.

Gerne vertreten wir Sie vor allen deutschen Zivil- und Strafgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), Arbeitsgerichten und Sozialgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.